Dreijährige Ausbildung zum/r staatlich geprüften Erzieher/in (Vollzeitstudium)
Nach Erhalt der staatlichen Genehmigung zum Aufbau unserer Fachschule für Sozialpädagogik beabsichtigen wir die Aufnahme des Lehrbetriebs ab Montag, dem 11.02.2019 mit einer Pilotklasse. Gern können Sie sich ab sofort bei uns um einen Ausbildungsplatz in diesem Fachschulstudium bewerben.
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zum/r staatlich geprüften Erzieher/in
- die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erworben hat oder
- die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Bildungsgang oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und eine für das Fachschulstudium förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen nachweisen kann oder
- den mittleren Schulabschluss erworben hat und über eine berufliche Vorbildung verfügt,
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland hat und
- die deutsche Sprache in einem Umfang beherrscht, der erwarten lässt, dass er dem Unterricht folgen und sich in Wort und Schrift verständlich äußern kann. (Einstiegsniveau mind. Sprachniveau B2, ab 4. Semester mind. C1)
Berufliche Vorbildungen im Sinne von Punkt 3. sind entweder
der erfolgreiche Abschluss
- einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Sozialassistenz),
- einer mindestens zweijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung mit Kammerprüfung oder
- einer mindestens dreijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung
oder
eine Berufstätigkeit im Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit
- in einem einschlägigen Arbeitsfeld und einer Dauer von mindestens drei Jahren oder
- in einem nichteinschlägigen Arbeitsfeld und einer Dauer von mindestens vier Jahren.
Für die Fachschulausbildung förderlich oder einschlägig sind Berufsausbildungen, Tätigkeiten oder Berufstätigkeiten in sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeldern. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Auf eine Berufstätigkeit werden bis zu insgesamt höchstens einem Jahr angerechnet:
- die selbständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen,
- die selbständige Führung eines Haushalts mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört,
- die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und
- die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte.
Starttermin für die Pilotklasse
Frühjahr: 11.02.2019 – 28.01.2022
Vollzeitunterricht: 08:00 - 15:00 Uhr (theoretischer Ausbildungsteil)
Praktische Ausbildungsteile in Vollzeit
Aufnahmeverfahren
Vollständige Bewerbungen werden ab sofort postalisch oder persönlich entgegengenommen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Motivationsschreiben
- Aktueller tabellarischer Lebenslauf
- Zwei Lichtbilder neueren Datums
- Schulabschlusszeugnis in beglaubigter Kopie oder im Original
- Zeugnisse/Nachweise über berufliche Vorbildung und/oder förderliche Tätigkeiten (gem. §5 SozpädVO) in beglaubigter Kopie oder im Original
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus (Personalausweis, Reisepass und Meldebescheinigung)
- Schriftliche Erklärung darüber, ob und ggf. wann/wo bereits ein Studiengang an einer Fachschule für Sozialpädagogik besucht wurde oder die Nichtschülerprüfung abgelegt wurde und aus welchen Gründen der Studiengang oder die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde (vgl. download unten)
- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a BZR (nicht älter als 2 Monate)
- Aktuelles berufsbezogenes ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 2 Monate)
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie zu einem persönlichen Erstgespräch in die Fachschule eingeladen. Zu diesem Gespräch müssen die Unterlagen in der erforderlichen Form (Originale oder beglaubigte Kopien) mitgebracht werden.
Inhalte der Ausbildung
Lernfeld 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
Lernfeld 2 Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3 Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Lernfeld 4 Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Lernfeld 6 Institution, Team und Qualität entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Kommunikation und Sprache
- Ästhetischer Bildungsbereich
- Naturwissenschaftlich-technischer Bildungsbereich
Wahlpflichtunterricht
- Kenntnisse und Methoden zur Förderung von Spracherwerb und Sprachentwicklung bei Kindern und Jugendlichen
- Kultursensible Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationshintergrund
Praxisphasen
- Praxisphase: 2. Semester 12 Wochen
- Praxisphase: 4. Semester 12 Wochen
- Praxisphase: 5. Semester 20 Wochen
Praxisbegleitender Unterricht (freitags)
Staatliche Abschlussprüfung
Schriftliche und mündliche Prüfung
Facharbeit
Kolloquium
Kosten
Die Ausbildung ist schulgeldbefreit.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt für Studierende unter dem 30. Lebensjahr über Schüler-BaföG. Ausnahmeregelungen bestehen für Studierende, die zum Zeitpunkt ihres 30. Geburtstages Kinder unter 10 Jahren erzogen haben.
Veranstaltungsort und Kontakt
acenta-Ausbildungscentrum für Altenpflege und andere soziale Berufe
Cenfila gGmbH 08P08
Fachschule für Sozialpädagogik
Staatlich genehmigte Ersatzschule
Karl-Marx-Str. 255, Treppe 09 / 2.OG
12057 Berlin-Neukölln
S-/U Bhf. Neukölln
Beratung und Bewerbungen:
Dr. Ursula Nguyen (Schulleitung)
Mo – Fr 08.00-16.30 Uhr
Tel.: 030-755 699 898
Fax: 030-755 699 899
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Bewerbungsformulare
Download:
Studierendenbogen.pdf
Aufforderung_erweitertes_Führungszeugnis_Erzieherin.pdf
Erklärung__8_SozpädVO.pdf
Checkliste_einzureichende_Unterlagen_Erzieherin.pdf